Kongress 2018

Beim Zivilschutz müssen alle Behörden mithelfen

Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden die meisten Zivilschutzkonzepte schnell als obsolet betrachtet. In einer unsicherer werdenden Welt wachsen langsam aber sicher wieder die Anforderungen sowie die Herausforderungen an und für den Bevölkerungsschutz.
Nachdem die deutsche Teilung und die Bedrohungen des Kalten Krieges vor rund einem viertel Jahrhundert die nationale und weltpolitische Lage deutlich entspannten, wurden auch die Bevölkerungsschutzvorkehrungen des Staates auf das Nötigste heruntergefahren. Da auch die Konzepte von Krieg und Verteidigung sich inzwischen grundlegend verändert haben, stehen die Behörden daher heute vor vielen neuen Fragen.

Neue und alte Herausforderungen

Die drei Mega-Trends Klimawandel, Digitalisierung und Migration bringen ungekannte Einschnitte in unsere globalisierte Welt. Dazu kommen eine Reihe von Risiko-Trends wie Terrorismus, die bröckelnde Einheit der EU sowie hybride Bedrohungslagen wie etwa wirtschaftliche Druckausübung, Cyber-Angriffe und Propagandakampagnen.
Wichtig ist bei der Planung für Kommunen, dass die zivile Seite grundsätzlich verpflichtet ist, das Militär nach den Regeln von Landes- und Bündnisschutz zu unterstützen. So müssen zivile Kräfte unter anderem bei Großereignissen, Naturkatastrophen oder Fällen des sogenannten “Host Nation Support” mithelfen, um die Bundeswehr zu entlasten. Um ein System gesamtgesellschaftlicher und resilienter Strukturen gegen Angriffe, Katastrophen und Krisen zu schaffen, wurde mit der “Konzeption Zivile Verteidigung” (KZV) ein Basisdokument für die Aufgabenverteilung der zivilen Verteidigung geschaffen. Dieses wird stetig weiterentwickelt, um auf die immer neuen Entwicklungen reagieren zu können.
Bei der zivilen Verteidigung gibt es im Rahmen der Gesamtverteidigung vier Hauptpflichten: Die Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen, den Zivilschutz, die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie die generelle Unterstützung der Streitkräfte. Eine weitere zentrale Pflichtaufgabe der Kommunen liegt zudem darin, für die Selbstversorgung ihrer Bürger zu sorgen.

 

 

Für den Ernstfall nicht mehr vorbereitet

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet den Behörden dabei umfassende Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten. Da kaum noch Kommunen in Deutschland über Expertise und Ansprechpartner für die Bevölkerung und das Militär verfügen, hat das BBK zur Neuplanung solcher, durchaus möglicher, Fälle zwei Referenzszenarien entwickelt, wie die zivilen Aufgaben in Großschadenslagen bewältigt werden können. Teile dieser Ausarbeitungen liegen derzeit in der Ministerpräsidentenkonferenz, um diese mithilfe der Politik auf Länder- und kommunaler Ebene implementieren zu können. Wichtig laut BBK sei bei der Planung solcher Fälle vor allem, das föderale Denken etwas beiseite zu legen, um stattdessen in vernetzten Systemen Synergien und Resilienzen aufbauen zu können.

(Fotos: BS/Orth)